Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gebr. Heinrichs GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://tischlerei-heinrichs.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gebr. Heinrichs GmbH
Quellenstr. 14
33142 Büren-Hegensdorf
Telefon: 02951/2840
Telefax: 02951/1417
E-Mail: info@tischlerei-heinrichs.de
https://tischlerei-heinrichs.de/kontakt/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Wir setzen uns aktiv dafür ein, die Website der Gebr. Heinrichs GmbH so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen gut zugänglich ist – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder der verwendeten Technik. Unser Ziel ist es, die Vorgaben der BITV 2.0 sowie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bestmöglich zu berücksichtigen.
Ein zentrales Element ist dabei unsere Toolbar für barrierefreie Anpassungen, die Nutzer:innen am Bildschirmrand zur Verfügung steht. Mit nur einem Klick lassen sich unter anderem der Kontrastmodus aktivieren, die Schriftgröße anpassen, eine lesefreundliche Schrift auswählen oder interaktive Elemente wie Buttons und Links besonders hervorheben. So kann jede Person die Darstellung nach den eigenen Bedürfnissen einstellen.
Weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
Verwendung klarer, semantischer HTML-Strukturen zur Unterstützung von Screenreadern
Alternative Texte für Bilder und Grafiken
Gut erkennbare Fokus-Markierungen für Tastaturnavigation
Klare Kontraste und ausreichend große Bedienelemente
Regelmäßige technische Prüfungen durch gängige Accessibility-Tools
Digitale Barrierefreiheit verstehen wir als kontinuierlichen Prozess. Falls Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über eine Nachricht an info@tischlerei-heinrichs.de.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.06.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de